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    Es gibt strengere Anforderungen, die ab
    1.1.2004 für Rechnungen gelten, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht
    wird. Ganz wichtig und neu ist, das Erfordernis, dass spätestens ab 1.
    Januar eine eindeutige und über die Jahre lückenlos fortlaufende
    Rechnungsnummer vergeben werden muss (es kann auch schon früher damit
    begonnen werden). BeautyAce ab Version 3.0 unterstützt diese Anforderung.
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