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Steuertipps

Liebe Consultants,

auf dieser Seite habe ich versucht (gemäß meinem Unternehmensmotto), die Fragen rund um Steuern und Gewerbe zusammen zu stellen und zu beantworten, die sich viele Consultants bei Beginn Ihrer Tätigkeit stellen.  Auch wenn ich die Aussagen auf dieser Seite mit bestem Wissen und Gewissen getätigt, so kann ich trotzdem keine Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen - die Inhalte sind nur als Anleitung und Hilfestellung zu verstehen.

Die Tipps und Hinweise sind in Form von "Frage und Antwort" dargestellt, wobei die Frage immer aus Sicht der MK-Consultant formuliert ist. Die Fragen und Antworten sind eher grundsätzlicher natur - aktuelle Hinweise finden Sie unter Aktuelle Hinweise (Link links oben).

Die Fragen sind folgendermaßen gruppiert:

bulletFragen zum Gewerbe
bullet Fragen zur Einkommensteuererklärung
bulletFragen zu Abschreibungen
bullet Fragen zu Buchführung und Einnahmen-Überschussrechnung
bullet Fragen zu Gewerbe- und Umsatzsteuer
bullet Sonstige

 

Fragen zum Gewerbe
 
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Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur gelegentlich als MK-Consultant tätig bin?

Auch gelegentliche Tätigkeit wird als Gewerbe eingestuft und ist anzumelden, allerdings nur dann, wenn hiermit auch Gewinne erzielt werden sollen. Entscheidender Punkt ist die Absicht, die Tätigkeit zu wiederholen und zu einer Erwerbsquelle zu machen. Falls Sie nur gelegentlich kostendeckend arbeiten oder sogar höhere Ausgaben als Einnahmen haben, ist dies für die Steuer nicht relevant.
 

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Ab wann und wo muss ich meine MK-Tätigkeit als Gewerbe anmelden?

Innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der MK-Tätigkeit mit gleichzeitiger Absicht, hiermit Gewinn zu machen (siehe vorherige Frage) hat auf amtlichen Vordruck die Anmeldung beim Gewerbeamt der Stadt zu erfolgen, in deren Bereich Sie wohnen bzw. Ihr Büro haben.
Das Finanzamt wird dann von der Stadt informiert. In der Regel erhalten Sie dann auch von dort einen Fragebogen.

 

Fragen zur Einkommensteuererklärung
 

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Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Ja, aber Sie können eine gemeinsam mit Ihrem Ehepartner abgeben, falls dies günstiger ist. Bei unterschiedlich hohen Einkommen der beiden Ehepartner ist dies in der Regel der Fall. Sie füllen für Ihre MK-Tätigkeit nur die GSE-Anlage auf der Vorderseite aus. Zusätzlich ist ab 2004 eine Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck beizulegen. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2003 gibt es diesen Vordruck noch nicht. Dann können Sie die Gewinnermittlung von Beauty Ace ausdrucken und beilegen.  
 

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Bis zu welchem Termin muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben?

Als Gewerbetreibende müssen Sie bis zum 31. Mai Ihre Steuererklärung eingereicht haben. In der Regel reicht schon ein freundlicher Anruf beim zuständigen Beamten des Finanzamts, um eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu erreichen.
 

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Wo bekomme ich kostengünstige Hilfe bei der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?

Sie dürfen und können den zuständigen Beamten beim Finanzamt befragen,  er ist sogar zur Hilfe verpflichtet. Ich habe hier entgegen vieler Klischees die Erfahrung gemacht, dass Beamte gerne und gut helfen.

Im Internet gibt es natürlich eine Fülle von interessanten und hilfreichen Steuersites. Ich empfehle MK-Consultants gerne die folgende Site www.bonntax.de, da es hier gerade für die Kleinunternehmerin geeignete, kurz gehaltene und trotzdem sehr informative Merkblätter und praktische Checklisten gibt.

Ab Version 3.0 können Sie mit BeautyAce die Steuererklärung für Ihre Tätigkeit als MK-Consultant erstellen. Es beinhaltet eine einfache Buchführung und erstellt auf Wunsch die Einnahmen-Überschussrechnung. Eine Verwaltungsfunktion für Anlageobjekte, die automatisch Ihre jährlichen Abschreibungen berechnet fehlt genauso wenig wie ein Fahrtenbuch oder spezielle Masken zur Erfassung von Reisekosten.  Der besondere Clou ist, dass Sie längst nicht alles separat für Ihre Steuererklärung erfassen müssen, denn BeautyAce nimmt Ihnen besonders beim Fahrtenbuch und beim Buchen von Warenein- und -verkäufen eine Menge Arbeit ab.

 

Fragen zu Abschreibungen
 

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Was sind Anlageobjekte bzw. Abschreibungen?

Abschreibungen werden auch als Betriebsausgaben gewertet, auch wenn diesen keine Zahlung gegenüber steht. Die Zahlung zum Zeitpunkt der Anschaffung können Sie nicht direkt in voller Höhe geltend machen (Ausnahme GWG, siehe unten), sondern verteilen diese Summe auf die Nutzungsdauer (auch Abschreibungsfrist genannt, entspricht nicht der tatsächlichen Nutzungsdauer, sondern wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt - siehe unten). Den jährlichen Anteil dieser Summe nennt man Abschreibung und genau diesen Teil können Sie als Betriebsausgabe geltend machen.
BeautyAce macht es Ihnen hier wieder sehr einfach, Sie erfassen nur die Rahmendaten, wie Kaufdatum, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode und BeautyAce fügt dann automatisch die jährlichen Abschreibung der Einnahmen-Überschussrechnung zu.

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Welche Abschreibungsfristen (Abschreibungsdauer) gelten für mich?

Die Abschreibungsfrist ist nicht von Ihnen oder Ihrem Gewerbe abhängig, sondern vom Anlageobjekt selber. Anlageobjekte die bis netto €410.- kosten, so genannte geringwertige Güter (GWG), können direkt in einem Jahr in voller Höhe abgeschrieben werden. (In BeautyAce ist ein Konto GWG vorhanden, auf das Sie diese Kosten buchen können).
Teurere Anlageobjekte müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die gängigsten Anlageobjekte sind im folgenden aufgelistet. Ein vollständige Liste kann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums http://www.bundesfinanzministerium.de abgerufen werden.
 

Anlageobjekt Jahre
Autotelefone 5
Bildschirme 3
Büromöbel 13
Computer 3
Drucker 3
Faxgeräte 6
Telefonanlagen 10
Handy 5
Kopiergeräte 7
Notebooks 3


Fragen zu Buchführung und Einnahmen-Überschussrechnung

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Bin ich als MK-Consultant zur Buchführung verpflichtet?

Das Finanzamt verlangt von Ihnen, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, so dass Ihre Gewinnermittelung für Dritte nachvollziehbar ist.
Als Gewerbetreibende in einem Umfang, der keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sind Sie nach Aufforderung durch das Finanzamt nur dann zur doppelten Buchführung (Buchführung nach GoB - Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung) verpflichtet, wenn Ihr Umsatz € 350.000 (bis 31.12.03: 260.000,-) oder Ihr Gewinn € 30:000 (bis 31.12.03: 25.000,-) im Kalenderjahr überschreitet. Da Sie als - in der Regel nicht vollzeitig tätige - MK-Consultant diese Grenzen kaum überschreiten werden und natürlich keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb betreiben, reicht es in Ihrem Fall aus, den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (auch als einfache Buchführung bezeichnet)  zu berechnen. Genau hierbei unterstützt Sie BeautyAce. Es bietet eine einfache Aufzeichnung/Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben und erstellt auf Wunsch die Einnahmen-Überschussrechnung.
 

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Wie ermittele ich meinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung?

Dieser berechnet sich ganz simple, indem Sie Ihre Ausgaben (natürlich nur die, die durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit als MK-Consultant entstanden sind), von den Einahmen aus Ihrer Tätigkeit abziehen. Ergibt sich ein negativer Wert, waren in dem jeweiligen Kalenderjahr Ihre Ausgaben höher als Ihre Einnahmen und Sie haben keinen Gewinn sondern einen Verlust erwirtschaftet. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern, wirkt sich dieser Verlust steuermindernd aus! Der Staat beteiligt sich sozusagen am Verlust - was ja nur fair ist, da er sich an Gewinnen ebenso beteiligt.
Aber Vorsicht: Bei länger dauernden Verlusten muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass betrieblich kalkuliert wird und über die Dauer der MK-Tätigkeit insgesamt ein Gewinn erzielt werden kann (sog. Totalgewinnprognose). Ansonsten wird die Tätigkeit als „Liebhaberei“ eingestuft mit dem Ergebnis, dass die Verluste sich steuerlich nicht auswirken.
 

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Welche Einnahmen und Ausgaben werden bei der Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigt?

Selbstverständlich zählen nur die Einnahmen und Ausgaben, die im Rahmen Ihrer MK-Tätigkeit entstanden sind. Bei der Überschussrechnung spielt aber insbesondere der Zeitpunkt des Zahlungsflusses eine entscheidende Rolle. Die Einnahme (für Ausgaben gilt das gleiche) zählt erst dann als Einnahme, wenn die Kunden die Rechnung beglichen hat. Verkaufen und liefern Sie bspw. am 19.12.2003 MK-Produkte, und zahlt Ihre Kundin am 3.1.2004, so ist diese Einnahme steuerlich nicht 2003, sondern erst bei der Steuererklärung 2004 ein zu setzen. Es gilt allerdings eine 10-Tage-Frist (10 Tage vor Jahresanfang und 10 Tage nach Jahresende) zu berücksichtigen, wenn es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme bzw. Ausgabe handelt, die wirtschaftlich in das Vor- bzw. Folgejahr gehört.
Das eben skizzierte Beispiel gehört nicht in diese Kategorie, aber die Provisionseinnahme für den Monat Dezember, die am 08.01 gezahlt wird, schon.
 

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Wie berücksichtige ich bei meiner Steuererklärung die Kosten für Produkte, die ich für mich selber oder zu Demozwecken eingesetzt habe?

Demoprodukte sind Betriebsbedarf, vermindern also Ihren Gewinn. Die Kosten dafür sind in Ihren Produktbestellungen enthalten und brauchen nicht extra ausgewiesen werden. Die Produkte, die Sie für sich selber benötigt haben, sind wie verkaufte Produkte zu werten.
In BeautyAce erfassen Sie Ihren Eigenbedarf separat - die steuerlich korrekte Einordnung bei der Überschussrechung übernimmt BeautyAce selbstständig.
 

Fragen zu Gewerbe- und Umsatzsteuer

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Ab wann muss ich als MK-Consultant Gewerbesteuer zahlen?

Sie unterliegen als MK-Consultant der Gewerbesteuerpflicht. Bei Einzelunternehmen wird allerdings ein Freibetrag von €24.500 gewährt. D.h., erst wenn Ihr Gewinn €24.500 übersteigt, wird für dieses Jahr Gewerbesteuer festgesetzt.

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Muss ich Umsatzsteuer abführen, wenn ich MK-Produkte verkaufe?

Sie müssen Umsatzsteuer abführen, wenn Ihr Umsatz im vergangenen Jahr €17.500.- überstieg  oder ihr Umsatz im laufenden Jahr €50.000 übersteigen wird. Sie können aber freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, was als selbstständiger MK-Consultant in aller Regel nur mit Nachteilen verbunden und deshalb nicht empfehlenswert ist.
Sie müssen außerdem Umsatzsteuer abführen, wenn diese in Ihren Rechnungen ausgewiesen wird. Deshalb achten Sie als Kleinunternehmerin darauf, wenn Sie innerhalb dieser Grenzen liegen und keine Umsatzsteuer abführen möchten – die Rechnungen unbedingt ohne Umsatzsteuer auszustellen. In BeautyAce können Sie übrigens einstellen, ob die Quittungen mit Umsatz- oder ohne Umsatzsteuer ausgedruckt werden sollen.
 

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Muss ich bei Produktverkäufen meine Steuernummer oder die Mehrwertsteuer auf meinen Quittungen ausweisen?

Ihre Steuernummer muss ab einem Betrag von €100.- ausgewiesen werden. Es hat aber keinerlei Auswirkung, wenn Sie Ihre Steuernummer grundsätzlich auf Ihren Quittungen aufführen.

Im Gegensatz zur Steuernummer hat die freiwillige Ausweisung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sehr wohl Folgen. Sobald Sie auf Rechnungen oder Quittungen die Mehrwertsteuer ausweisen sind Sie dazu verpflichtet diese auch abzuführen (siehe auch vorherige Frage).
 

Sonstige

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Kann ich die durch meine MK-Tätigkeit bedingten Autofahrten steuerlich absetzen?

Natürlich. Am einfachsten, indem Sie die gefahrenen Kilometer in BeautyAce erfassen und mit der Kilometerpauschale (zuletzt 30 Cent pro km) abrechnen. BeautyAce addiert für Sie die gefahrenen Kilometer und multipliziert diese für die Berechnung der steuerlich absetzbaren Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale. Das BeautyAce-Fahrtenbuch besticht aber vor allem dadurch, dass es Ihnen auf intelligente Art und Weise eine leichte und schnelle Erfassung von Autofahrten ermöglicht.
 

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Kann ich weiterhin über meinen Ehemann krankenversichert sein, auch wenn ich als MK-Consultant selbstständig tätig bin?

Das hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab. Erst ab einem durchschnittlichen Gewinn (wohlgemerkt nicht Umsatz, sondern Gewinn) von 400€ monatlich müssen Sie sich selbst krankenversichern. (siehe: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/gesundheit/gesetzl/index_3432.cfm)
 

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Wie unterstützt mich BeautyAce bei der Erstellung meiner Steuererklärung?

Es beinhaltet eine einfache Buchführung mit der Sie auf simple Art und Weise Ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen und bei Bedarf die Einnahmen-Überschussrechnung durchführen können.
Eine Verwaltungsfunktion für Anlageobjekte, die automatisch Ihre jährlichen Abschreibungen berechnet fehlt genauso wenig wie ein Fahrtenbuch oder spezielle Masken zur Erfassung von Reisekosten. 
Der besondere Clou, wenn Sie BeautyAce benutzen ist, dass Sie für Ihre Steuererklärung längst nicht alles noch mal separat erfassen müssen. BeautyAce nimmt Ihnen hier besonders beim Fahrtenbuch und beim Buchen von Warenein- und -verkäufen eine Menge Arbeit ab.